Besteuerung digitale Wirtschaft

Der Bundesrat will das Projekt der OECD/G20 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsänderung und mit Übergangsbestimmungen umsetzen.

Der Bundesrat plant, die Mindestbesteuerung gemäss Säule 2 mit einer Ergänzungssteuer sicherzustellen, welche bei den grossen Unternehmensgruppen die Differenz zwischen einer allfälligen tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer von 15 Prozent ausgleicht. Für alle anderen Unternehmen (insbesondere KMU) ändert sich nichts. Der Vollzug erfolgt durch die Kantone. Ein Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2024 geplant. Aufgrund des ambitiösen Zeitplans soll der Bundesrat mit einer Übergangsbestimmung ermächtigt werden, die Mindestbesteuerung auf dem Verordnungsweg temporär zu regeln. Diese Verordnung soll durch ein vom Bundesparlament verabschiedetes Bundesgesetz abgelöst werden, sobald Klarheit über die Umsetzung der internationalen Regeln besteht.

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