Automatischer Informationsaustausch tritt in Kraft – Steuerhinterzieher werden enttarnt

Automatischer Informationsaustausch deckt auf – Handlungsbedarf bei Steuerhinerziehung

Ab 2018 startet der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen. Dieser hat das Ziel, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Ausgetauscht werden unter anderem Daten zu Bankkonten, Wertschriften und Versicherungspolicen. Betroffen sind in der Schweiz ansässige Privatpersonen und juristische Personen, die beispielsweise über ein Bankkonto in einem EU-Land verfügen. Es besteht Handlungsbedarf bei Steuerhinterziehung.

Ab dem Kalenderjahr 2018 erhalten die schweizerischen Steuerbehörden in einem automatisierten Verfahren Auskünfte über ausländische Bankkonten (sowie Konten bei kollektiven Anlageinstrumenten und Versicherungsgesellschaften) und deren Inhaber. Der automatische Informationsaustausch wird dazu führen, dass auch der kantonalen Steuerverwaltung nicht deklarierte Konten im Ausland bekannt werden.

Straflose Selbstanzeige

Bis zum ersten Datenaustausch im Jahr 2018 können bisher nicht deklarierte Bankkonten bei der Steuerverwaltung mit einer straflosen Selbstanzeige bekanntgegeben werden. Eine straflose Selbstanzeige ist nur so lange möglich, bis die Steuerverwaltung die entsprechenden Informationen via automatischen Informationsaustausch erhalten hat. Sollte die Steuerverwaltung die Informationen schon vorher in der Datenbank der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerufen haben, wird die so entdeckte Steuerhinterziehung gebüsst.

Sie können einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einreichen. Sie müssen dabei die bisher nicht deklarierten Einkommens- und Vermögensbestandteile der letzten 10 Jahre angeben. Zudem müssen Sie mit der Steuerverwaltung kooperieren.

Liegenschaften im Ausland

Haben Sie eine Liegenschaft im Ausland? Meistens unterhalten Liegenschaftseigentümer vor Ort eine Bankbeziehung, um anfallende Abgaben und Kosten für die Liegenschaft zu bezahlen. Auch Liegenschaften im Ausland müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Cadosch Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Selbstanzeige!

 

 

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