Automatischer Informationsaustausch

Was ist der automatische Informationsaustausch (AIA)?

Das AIA-Verfahren regelt den gegenseitigen, automatischen Informationsaustausch der Steuerbehörden der teilnehmenden Länder in Bezug auf Konten und Depots von Steuerpflichtigen. Der AIA-Mindeststandard wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt. Rund 100 Länder haben sich bereits zur Teilnahme verpflichtet. Eine Liste der teilnehmenden Länder ist auf der Website der OECD zu finden.

Welche Informationen werden im Rahmen des AIA ausgetauscht?

Dem Wohnsitzland des Kunden werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

  • Daten zur eindeutigen Identifikation der natürlichen oder juristischen Person (Name, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum usw.), sowie

  • Daten über die Erträge und Vermögenswerte des Kunden.

Wen betrifft der AIA?

Grundsätzlich fallen alle natürliche wie juristische Personen in den Geltungsbereich des AIA. Besitzt ein Bankkunde aus einem Land Vermögenswerte in einem anderen Land, wollen die Steuerbehörden aus dem Wohnsitzland des Kunden Informationen über dessen Vermögenswerte und die daraus generierten Erträge erhalten, um die Steuerschuld des Kunden zu ermitteln.

Wann findet der AIA Anwendung?

Die Schweiz hat sich entschieden, das AIA-Verfahren ab Januar 2017 einzuführen. Entsprechend beginnt der erste Informationsaustausch in Bezug auf die zwischen 1. Januar 2017 und 31. Dezember 2017 erhobenen Daten im Jahr 2018 an. Über 50 Länder haben sich andererseits entschieden, bereits ein Jahr früher mit dem Informationsaustausch zu beginnen (so genannte Early Adopters).

Empfehlungen an Steuerpflichtige

Ab dem Jahr 2017 ist bereits der spontane Informationsaustausch möglich. Steuerpflichtige in der Schweiz, welche über nicht deklarierte Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Liegenschaftserträge) und Vermögenswerte (wie Wertschriften, Bankkonti und Liegenschaften) im Ausland verfügen, sollten ihre Steuersituation rasch bereinigen. Eine Selbstanzeige bewirkt nur dann Straffreiheit, wenn die Steuerverwaltung nicht bereits im Rahmen des Informationsaustauschs auf nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte aufmerksam wurde.

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